Wissenswertes


Was ist Logopädie?

In der logopädischen Therapie werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Menschen jeden Alters behandelt.

Dazu bieten wir ambulant in unserer Praxis, oder nach Verordnung auch gern im Hausbesuch für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

  • Logopädische Diagnostik
  • Logopädische Therapie
  • Logopädische Nachsorge
  • Beratung zu allen Störungsbildern
  • Vorbeugung bei bestimmten Risikofaktoren
  • (zum Beispiel Heiserkeit bei Sprechberufen)

Wie läuft eine Behandlung ab

Jede Therapie beginnt bei uns zunächst mit einem Anamnesegespräch: Wir klären im persönlichen Gespräch, was Sie zu uns führt, in welchem Ausmaß Sie sich beeinträchtigt sehen und welche Ziele wir festlegen wollen.

Danach führen wir eine Befunderhebung durch, um uns ein genaues Bild von den Schwierigkeiten und vorhandenen Fähigkeiten zu machen.

Auf der Grundlage von Anamnese und Befund  entwickeln wir für Sie einen individuellen Behandlungsplan, ausgerichtet an Ihren persönlichen Zielen. Dieser wird immer wieder flexibel an Ihren individuellen Therapieverlauf angepasst.

Neben den vielseitigen Übungen in den Therapiesitzungen umfasst die Kindertherapie auch eine regelmäßige Elternberatung sowie die Anleitung zu häuslichen Übungen.

In der Therapie mit Erwachsenen bieten wir bei Bedarf ebenfalls eine ausführliche Angehörigenberatung und -anleitung an. 


Ihr Weg in die Praxis

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie, Ihr Kind oder Ihr Angehöriger eine logopädische Behandlung benötigen, suchen Sie bitte zunächst einen Arzt auf.

 Je nach auftretenden Auffälligkeiten sind zuständige Fachärzte z.  B. Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Phoniater, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäden oder Neurologen.

Der Arzt wird zunächst eine Untersuchung durchführen und Sie beraten. Bei Bedarf wird von ärztlicher Seite ein Rezept für eine logopädische Therapie ausgestellt.

Daraufhin kann die Therapie bei uns beginnen.


Muss ich die Behandlung bezahlen?

Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen.

Telefonisch stehen wir Ihnen gern  für ein unverbindliches Informationsgespräch als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenversicherungen:

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es zahlreiche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen Leistungen 10 % der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopäden gesetzlich verpflichtet von den zuzahlungspflichtigen Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10,00 € einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden, unabhängig von der verordneten Therapiezahl. Wir haben dadurch keine Mehreinnahmen, lediglich einen bürokratischen Mehraufwand.

Sie haben die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlung in Höhe von 2 % Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sicher berät Ihre Krankenkasse Sie gerne dazu, welche Befreiungsgrenze für Sie maßgeblich ist. Sie müssen allerdings selbst nachweisen, wann diese Grenze erreicht ist – deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!

Private Krankenversicherungen:

Als Privatpatient bekommen Sie eine Rechnung, nachdem die verordnete Therapiemenge von uns geleistet wurde. Diese Rechnung müssen Sie als privat Versicherter zunächst selbst zahlen.

Sie können die Ausgaben dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Je nachdem, wie Sie versichert sind, bekommen Sie als privat Versicherte die Kosten für die logopädische Behandlung ganz oder teilweise erstattet.

Vertiefende Informationen finden Sie hier: PrivateKrankenversicherung_SZ


Kann die Behandlung zu Hause stattfinden?

Wenn Sie zum Beispiel körperlich nicht in der Lage sind, selbst in die Praxis zu kommen, kann der Arzt ggf. einen Hausbesuch bewilligen. Dies muss auf dem Rezept von ihm angegeben werden.

In diesem Fall kann die Therapie auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.


Kontakt

Praxis für Logopädie
Schützenplatz 30
38259 Salzgitter-Bad

Tel:  05341 - 811720
Fax: 05341 - 903943
logopaedie-sz(at)paritaetischer-bs.de

Ansprechpartnerin: Franziska Böhme-Koch