Jede Therapie beginnt bei uns zunächst mit einem Anamnesegespräch: Wir klären im persönlichen Gespräch, was Sie zu uns führt, in welchem Ausmaß Sie sich beeinträchtigt sehen und welche Ziele wir festlegen wollen.
Danach führen wir eine Befunderhebung durch, um uns ein genaues Bild von den Schwierigkeiten und vorhandenen Fähigkeiten zu machen.
Auf der Grundlage von Anamnese und Befund entwickeln wir für Sie einen individuellen Behandlungsplan, ausgerichtet an Ihren persönlichen Zielen. Dieser wird immer wieder flexibel an Ihren individuellen Therapieverlauf angepasst.
Neben den vielseitigen Übungen in den Therapiesitzungen umfasst die Therapie auch eine regelmäßige Angehörigenberatung sowie die Anleitung zu häuslichen Übungen.
Wenn Sie zum Beispiel körperlich nicht in der Lage sind, selbst in die Praxis zu kommen, kann der Arzt ggf. einen Hausbesuch bewilligen. Dies muss auf dem Rezept von ihm angegeben werden.
In diesem Fall kann die Therapie auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen.
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Zuzahlungen zu logopädischen und ergotherapeutischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen Leistungen 10% der Gesamtkosten der Behandlung.
Darüber hinaus sind die Therapeuten gesetzlich verpflichtet, von den zuzahlungspflichtigen Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10,00 € einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden, unabhängig von der verordneten Therapiezahl. Wir haben dadurch keine Mehreinnahmen, lediglich einen bürokratischen Mehraufwand.
Sie haben die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlung in Höhe von 2% Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sicher berät Ihre Krankenkasse Sie gerne dazu, welche Befreiungsgrenze für Sie maßgeblich ist. Sie müssen allerdings selbst nachweisen, wann diese Grenze erreicht ist – deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!
Private Krankenversicherungen:
Als Privatpatient vereinbaren wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag, inkl. Kostenvoranschlag für die anfallenden Therapien. Nachdem sie diesen schriftlich bestätigt haben, beginnen wir mit der Therapie. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Rechnung, die Sie als privat Versicherter zunächst selbst zahlen.
Sie können die Ausgaben dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Je nachdem, wie Sie versichert sind, bekommen Sie als privat versicherte Person die Kosten für die therapeutische Behandlung ganz oder teilweise erstattet.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie, Ihr Kind oder Ihr Angehöriger eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung benötigen, suchen Sie bitte zunächst einen Arzt auf.
Je nach auftretenden Auffälligkeiten sind zuständige Fachärzte z.B. Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Psychologen, Rheumatologen, Orthopäden, HNO-Ärzte, Pädaudiologen oder Neurologen.
Der Arzt wird zunächst eine Untersuchung durchführen und Sie beraten.
Bei Bedarf wird von ärztlicher Seite eine Heilmittelverordnung für Sie ausgestellt.
Daraufhin kann die Therapie nach Terminvergabe bei uns beginnen.
So erreichen Sie uns, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch unverbindlich informieren möchten:
Praxis für Logopädie und Ergotherapie
Hermann-Müller-Straße 12, Haus 3
38315 Schladen
Tel.: 05335 4852369
Fax: 05335 4852377
E-Mail: Logo-Ergo-Schladen(at)paritaetischer-bs.de
Praxis für Logopädie und Ergotherapie
Hermann-Müller-Straße 12
38315 Schladen
Tel: 05335 - 4852369
Fax: 05335 - 4852377
logo-ergo-schladen(at)paritaetischer-bs.de
Leitung:

Franziska Böhme-Koch