Unter dem Motto: „Sprachheilförderung in der Grundschule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Sprache" fand am vergangenen Dienstag auf Initiative der Elternvertreter, Thomas Templin und Erik Pattyn des Sprachheilkindergartens eine Infoveranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion im Gifhorner Sprachheilkindergarten Pusteblume statt.
Rund sechzig Gäste folgten der Einladung. Unter ihnen auch zahlreiche Gifhorner Politiker, die Landkreisverwaltung, Schulleiter und Lehrer, Stützpädagogen, Logopäden aus den Praxen, Ärzte aus dem Klinikum der HNO-Abteilung, Kreistagsabgeordnete jeder Partei, Eltern und Interessierte.
Joachim Walter, Fachberater Hören, Sprache und Sehen vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sorgte für den fachlichen Einstieg in das Thema und Hajo Hoffmann vom Behindertenbeirat führte durch den Abend und moderierte die Diskussion.
Ziel des Abends war es, darauf aufmerksam zu machen, dass die Sprachförderung für Kinder mit Unterstützungsbedarf nicht mit dem Verlassen des Sprachheilkindergartens enden darf. Viele Kinder mit einer Spracherwerbsstörung benötigen auch bei Schuleintritt weitere Förderung. Durch die Abschaffung der Sprachheilklassen kann es in einer Regelschule zu Problemen kommen, befürchten die Elternvertreter. „Einige Kinder sprechen für andere noch nicht ausreichend verständlich, so dass es schnell zu Ausgrenzungen in der Schule durch Kinder und Lehrer kommen kann Viele andere haben noch große Schwierigkeiten im Bereich der Grammatik sowie beim Lesen und Schreiben lernen. Hier brauchen sie mehr Zeit und Unterstützung“, so Thomas Templin.
Und der Abend war erfolgreich. Sensibilisiert und von den Schilderungen beeindruckt, signalisierten die anwesenden Politiker aller Parteien sowie die Verwaltung Unterstützung und Bereitschaft für Veränderungen.
Bereits für das kommende Schuljahr soll eine schnelle und umsetzbare Lösung gefunden werden. In weiteren Gesprächen wollen Politiker, Verwaltung und Schulen die nächsten Schritte erarbeiten und diese anschließend mit der Landesschulbehörde erörtern.








