Die Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH (GGPS) hat ihren Sitz in Braunschweig und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Braunschweig, Nummer 626, eingetragen.
Die GGPS wurde mit dem Eintrag in das Handelsregister vom 3. Februar 1971 gegründet.
Der Zweck der GGPS ist nach Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen
die Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von behinderten Menschen
die Pflege und Betreuung alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen
die Betreuung, Erziehung und Ausbildung junger Menschen
die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in sozialen Angelegenheiten
die Förderung und Betreuung von Organisationen, die dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. angeschlossen sind.
Das Stammkapital beträgt 5 Millionen EURO und wird von dem einzigen Gesellschafter, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., Hannover, gehalten.
1. Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung wird durch ihren einzigen Gesellschafter, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., Hannover, gebildet.
Der Paritätische Niedersachsen wird durch das Vorstandsmitglied Herrn Rainer Flinks vertreten.
Die Gesellschafterversammlung beschließt u. a. über den jährlichen Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplan der GGPS, genehmigt den alljährlichen Geschäftsbericht und Jahresabschluss und nimmt die Entlastung von Verwaltungsrat und Geschäftsführer vor.
2. Verwaltungsrat
Folgende Personen sind vom Gesellschafter in den Verwaltungsrat bestellt worden:
Der Verwaltungsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gewährt.
3. Geschäftsführer
Geschäftsführer ist Herr Sven Spier.
Mit Freistellungsbescheid vom 8. Juli 2013 wurde die Gesellschaft für die Kalenderjahre 2010 bis 2012 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Gesellschaft fördert die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke der Jugend- und Altenhilfe sowie der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 AO).
Die Leistungen der Gesellschaft sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 16, 18, 25 UStG umsatzsteuerbefreit.
Die Gesellschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung der steuerbegünstigten Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.